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Bürgschaften
Die
Gewährleistung für ausgeführte Arbeiten beträgt für Gewerbetreibende im
Allgemeinen 5 Jahre. Anstelle der üblichen Bankbürgschaft und der Abtretung von
Forderungen gibt es für viele Betriebsarten auch eine Alternative: die Bürgschaftsversicherung.
Dies entlastet
Sie, weil Sie gegenüber der Bank geringere Verbindlichkeiten haben und mehr
finanziellen Spielraum für ihren Betrieb erhalten. Sie erhöhen mit einem Schlag
ihre Liquidität und können freier agieren.
Zudem verbessern
Sie damit Ihren Verhandlungsspielraum mit Banken. Fragen Sie anschließend nach
neuen Konditionen für Ihren Betriebsmittelkredit.
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