Bürgschaften


Die Gewährleistung für ausgeführte Arbeiten beträgt für Gewerbetreibende im Allgemeinen 5 Jahre. Anstelle der üblichen Bankbürgschaft und der Abtretung von Forderungen gibt es für viele Betriebsarten auch eine Alternative: die Bürgschaftsversicherung.

Dies entlastet Sie, weil Sie gegenüber der Bank geringere Verbindlichkeiten haben und mehr finanziellen Spielraum für ihren Betrieb erhalten. Sie erhöhen mit einem Schlag ihre Liquidität und können freier agieren.

Zudem verbessern Sie damit Ihren Verhandlungsspielraum mit Banken. Fragen Sie anschließend nach neuen Konditionen für Ihren Betriebsmittelkredit.

 

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