Haftpflicht


Nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist jeder zum Schadensersatz verpflichtet. Ob durch Vorsatz, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit, Sie haften für alles, was mit Ihrem Beruf und Ihrem Betrieb zusammenhängt. Im Streitfall entscheiden die Gerichte darüber.

Kommt durch es durch unsachgemäße Ausführung Ihrer Arbeit zu einem Personen- oder Sachschaden, sollten Sie ausreichend mit einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorgesorgt haben. Dabei übernimmt der Versicherer nicht nur die Schadenersatzforderungen der Geschädigten. Er prüft für Sie zuvor, ob die Vorwürfe überhaupt zu Recht gegen Sie erhoben werden. Gegebenenfalls werden die Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gerichte übernommen.

Haftpflichtversicherungen, die Sie einmal abgeschlossen haben, müssen – wie andere Betriebliche Versicherungen auch - regelmäßig überprüft werden. Wir beraten Sie gern.

 

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