Haftpflicht
Nach § 823 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist jeder zum Schadensersatz verpflichtet. Ob
durch Vorsatz, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit, Sie haften für alles,
was mit Ihrem Beruf und Ihrem Betrieb zusammenhängt. Im Streitfall entscheiden
die Gerichte darüber.
Kommt durch es
durch unsachgemäße Ausführung Ihrer Arbeit zu einem Personen- oder Sachschaden,
sollten Sie ausreichend mit einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung vorgesorgt haben. Dabei übernimmt der
Versicherer nicht nur die Schadenersatzforderungen der Geschädigten. Er prüft
für Sie zuvor, ob die Vorwürfe überhaupt zu Recht gegen Sie erhoben werden.
Gegebenenfalls werden die Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gerichte
übernommen.
Haftpflichtversicherungen,
die Sie einmal abgeschlossen haben, müssen – wie andere Betriebliche
Versicherungen auch - regelmäßig überprüft werden. Wir beraten Sie gern.
|