|
Private Haftpflicht
Nach § 823
des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist jeder zum Schadensersatz verpflichtet.
Ob durch Vorsatz,
Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit, Sie haften für alles, was Sie
„anrichten“ oder was durch Ihr Verhalten verursacht wird. Im Streitfall
entscheiden die Gerichte darüber.
Selbstverständlich
kann man sich nicht gegen Vorsatz versichern. Aber irgendwelche kleineren oder
auch größeren Missgeschicke sind sicher auch Ihnen schon mal passiert, oder Sie
haben davon gehört. Es kann die Kaffeekanne sein, die Ihnen aus der Hand
rutscht und Omas bestes Kleid ruiniert. Oder Sie beschädigen durch
Unachtsamkeit teure Einrichtung bei Bekannten. Nun sind das eher Kleinigkeiten,
die zwar ärgerlich sind, aber nicht Ihr Vermögen angreifen.
Was aber ist,
wenn Menschen zu Schaden kommen, z.B. als Radfahrer/in? Dann kann es richtig
teuer werden. Und ohne Anwalt und Gericht geht es auch nicht.
Sie haften
unbegrenzt, mit Ihren gesamten Vermögen nicht nur als Privatperson, sondern für
alles, wofür Sie Verantwortung haben – also Ihr Auto, Ihr Haus, Ihr Grundstück,
Ihren Hund und nicht zuletzt Ihre Kinder! (Weil die Gefahren im Straßenverkehr
so hoch sind, gibt es mit Recht sogar eine Versicherungspflicht.)
Die private
Haftpflichtversicherung ist wichtigste Versicherung, die jede/r haben muss. Die
richtige Police gibt Ihnen Rückendeckung. Sie übernimmt die Prüfung, ob Sie
tatsächlich schadenersatzpflichtig sind. Und wenn ja, dann übernimmt sie für
Sie den Schadenersatz.
Wofür gibt es
besonderen Haftpflicht-Versicherungsschutz?
| |
|
|
|
Die Beiträge unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie Single sind, in
Partnerschaft oder Familie leben, oder ob Sie schon zu den „Senioren“ gehören.
Übrigens: Berufliche Tätigkeiten sind hier ausgeschlossen und müssen gesondert
versichert werden. Angestellte sind über ihren Arbeitgeber versichert. – Der
Versicherungsschutz kann erweitert werden auf Verlust fremder Schlüssel,
Forderungsausfälle und besondere Sportarten.
|
| |
|
|
|
Für Hunde und Reittiere brauchen Sie gesonderten Versicherungsschutz. Wenn Ihr
Pferd ausbricht oder Ihr Hund jemanden verletzt, kann das sonst für Sie teuer
werden. Für Katzen brauchen Sie aber keine Police
|
| |
|
|
Als Haus- und
Grundstückseigen-
tümer/in
|
Für alle Gefahren, die davon ausgehen (z.B. herabstürzende Dachziegel
oder schadhafter Gehweg), haften Sie. Die selbstgenutzte Wohnung ist jedoch im
Rahmen der Privathaftpflicht mitversichert
|
| |
|
|
|
Bei größeren Bauvorhaben (Neubau oder größere Umbauten) brauchen Sie eine
besondere Versicherung, weil Sie als Bauherr/in in letzter Instanz für alles
gerade stehen. Zum Beispiel, wenn ein Kind wegen schlechter Baustellensicherung
stürzt und sich verletzt.
Bis zu welcher Bausumme Sie für Umbauten durch Ihre
Private Haftpflichtversicherung gesichert sind, ist je nach Gesellschaft
unterschiedlich.
|
|