Private Haftpflicht


Nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist jeder zum Schadensersatz verpflichtet.


Ob durch Vorsatz, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit, Sie haften für alles, was Sie „anrichten“ oder was durch Ihr Verhalten verursacht wird. Im Streitfall entscheiden die Gerichte darüber.

Selbstverständlich kann man sich nicht gegen Vorsatz versichern. Aber irgendwelche kleineren oder auch größeren Missgeschicke sind sicher auch Ihnen schon mal passiert, oder Sie haben davon gehört. Es kann die Kaffeekanne sein, die Ihnen aus der Hand rutscht und Omas bestes Kleid ruiniert. Oder Sie beschädigen durch Unachtsamkeit teure Einrichtung bei Bekannten. Nun sind das eher Kleinigkeiten, die zwar ärgerlich sind, aber nicht Ihr Vermögen angreifen.

Was aber ist, wenn Menschen zu Schaden kommen, z.B. als Radfahrer/in? Dann kann es richtig teuer werden. Und ohne Anwalt und Gericht geht es auch nicht.

Sie haften unbegrenzt, mit Ihren gesamten Vermögen nicht nur als Privatperson, sondern für alles, wofür Sie Verantwortung haben – also Ihr Auto, Ihr Haus, Ihr Grundstück, Ihren Hund und nicht zuletzt Ihre Kinder! (Weil die Gefahren im Straßenverkehr so hoch sind, gibt es mit Recht sogar eine Versicherungspflicht.)

Die private Haftpflichtversicherung ist wichtigste Versicherung, die jede/r haben muss. Die richtige Police gibt Ihnen Rückendeckung. Sie übernimmt die Prüfung, ob Sie tatsächlich schadenersatzpflichtig sind. Und wenn ja, dann übernimmt sie für Sie den Schadenersatz.



Wofür gibt es besonderen Haftpflicht-Versicherungsschutz?

   
Als Privatperson


Die Beiträge unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie Single sind, in Partnerschaft oder Familie leben, oder ob Sie schon zu den „Senioren“ gehören. Übrigens: Berufliche Tätigkeiten sind hier ausgeschlossen und müssen gesondert versichert werden. Angestellte sind über ihren Arbeitgeber versichert. – Der Versicherungsschutz kann erweitert werden auf Verlust fremder Schlüssel, Forderungsausfälle und besondere Sportarten.
   
Als Tierhalter / in


Für Hunde und Reittiere brauchen Sie gesonderten Versicherungsschutz. Wenn Ihr Pferd ausbricht oder Ihr Hund jemanden verletzt, kann das sonst für Sie teuer werden. Für Katzen brauchen Sie aber keine Police

 

   
Als Haus- und Grundstückseigen-
tümer/in


Für alle Gefahren, die davon ausgehen (z.B. herabstürzende Dachziegel oder schadhafter Gehweg), haften Sie. Die selbstgenutzte Wohnung ist jedoch im Rahmen der Privathaftpflicht mitversichert
   
Als Bauherr / in
Bei größeren Bauvorhaben (Neubau oder größere Umbauten) brauchen Sie eine besondere Versicherung, weil Sie als Bauherr/in in letzter Instanz für alles gerade stehen. Zum Beispiel, wenn ein Kind wegen schlechter Baustellensicherung stürzt und sich verletzt.
 
Bis zu welcher Bausumme Sie für Umbauten durch Ihre Private Haftpflichtversicherung gesichert sind, ist je nach Gesellschaft unterschiedlich.



 

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