Betriebliche Altersversorgung (BAV)
Zur
2. Schicht der Altersvorsorge mit staatlicher Förderung gehört die
Betriebliche Altersversorgung. Das bedeutet, der Arbeitgeber führt vom
Lohn oder Gehalt einen Beitrag für eine Altersversorgung ab. Für diesen
umgewandelten Gehaltsteil werden dann keine Lohnsteuern abgezogen. Bis
2008 werden darauf auch keine Sozialversicherungsbeiträge berechnet.
Tipp:
Unternehmen sind übrigens rechtlich verpflichtet, Ihre angestellten
Mitarbeiter über die Möglichkeiten der BAV zu informieren. Dabei kann
der Arbeitgeber sich für einen Weg und eine Vertragsgesellschaft
entscheiden.
Tut er das nicht, muss er die frei gewählte Direktversicherung des
Mitarbeiters akzeptieren. Denn alle Arbeitnehmer haben einen
Rechtsanspruch darauf, durch Entgelt-Umwandlung von der BAV zu profitieren.
Der Arbeitgeber kann durch zusätzliche Leistung
die Altersversorgung seiner Angestellten fördern. Im Sinne einer
Förderung des Betriebsklimas und der nachhaltigen Bindung der
MitarbeiterInnen an das Unternehmen sind Arbeitgeber gut beraten, wenn
sie statt übertariflicher Zulagen lieber für einen Rentenbaustein
zahlen.
Durchführungswege in der Betrieblichen Altersversorgung:
- die Direktversicherung
- die Pensionskasse
- die Unterstützungskasse
- die Direktzusage
- und den Pensionsfonds
Tipp: Vermögenswirksamen Leistungen,
zu denen fast überall durch Tarifvertrag Arbeitgeber etwas zuzahlen,
können hervorragend darin einfließen. Durch diesen Hebeleffekt steigert
sich der Wert der Betriebsrente noch mal deutlich.
Grüne Betriebsrente?
Wie bei den privaten Versorgungslösungen können Sie auch bei der BAV
Versicherer finden, die nicht nur ein Top-Rating haben, sondern auch
Anlagekonzepte mit ethischen und ökologischen Anforderungen anbieten.
Wenn allerdings nur ein einziger Öko-Fonds zur Wahl steht, raten wir
davon ab. Man sollte nie alles auf eine Karte setzen. Es zeugt auch
nicht gerade von der Kompetenz der Versicherungsgesellschaft.
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