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Vermögenswirksame
Leistungen
Eigentlich ein
alter Zopf, aber es gibt ihn noch. Und man kann ihn nutzen. Denn auch kleine
monatliche Raten helfen beim Vermögensaufbau.
Wenn Sie
Arbeitnehmer/in sind, haben Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach
dem Vermögensbildungsgesetz.
Je nach Branche und Tarifvertrag zahlt der
Arbeitgeber einen Teil. Der Staat gibt bei einem Arbeitsentgelt von maximal
17.900 Euro (bei Verheirateten 35.800 Euro) eine kleine Zulage auf den
Sparbetrag. Bei Aktiensparplänen sind das 18%, bei Bausparverträgen 9%. Die
Vertragsdauer beträgt mindestens 7 Jahre.
Die
attraktivsten Anlageformen sind:
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Aktienfondssparplan |
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Banksparplan
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Bausparvertrag
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Betriebliche Altersversorgung
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Die zuletzt
genannte Variante ist besonders interessant. Und wenn Sie bereit sind, noch ein
paar Euro draufzulegen, bauen Sie eine doppelt geförderte Zusatzrente auf.
Läuft Ihr alter
VL-Sparvertrag bald aus? Wir rechnen Ihnen gerne Vorschläge für einen sinnvollen
Anschlussvertrag.
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