Vermögenswirksame Leistungen


Eigentlich ein alter Zopf, aber es gibt ihn noch. Und man kann ihn nutzen. Denn auch kleine monatliche Raten helfen beim Vermögensaufbau.

Wenn Sie Arbeitnehmer/in sind, haben Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz.

Je nach Branche und Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber einen Teil. Der Staat gibt bei einem Arbeitsentgelt von maximal 17.900 Euro (bei Verheirateten 35.800 Euro) eine kleine Zulage auf den Sparbetrag. Bei Aktiensparplänen sind das 18%, bei Bausparverträgen 9%. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 7 Jahre.




Die attraktivsten Anlageformen sind:



- Aktienfondssparplan
   
- Banksparplan
   
- Bausparvertrag
   
- Betriebliche Altersversorgung 
 


Die zuletzt genannte Variante ist besonders interessant. Und wenn Sie bereit sind, noch ein paar Euro draufzulegen, bauen Sie eine doppelt geförderte Zusatzrente auf.

Läuft Ihr alter VL-Sparvertrag bald aus? Wir rechnen Ihnen gerne Vorschläge für einen sinnvollen Anschlussvertrag.

 

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