Selbstverständnis als Makler

Was ist ein Makler?

Als Makler für Finanzen und Versicherungen sind wir nach § 93 HGB unseren Mandanten verpflichtet. Das bedeutet, wir sind nicht an bestimmte Gesellschaften oder fremde Aufträge gebunden. Makler sind Mittler zwischen dem Verbraucher bzw. Kunden einerseits und dem Produktanbieter (Versicherer, Bank, Fondsgesellschaft) andererseits.

Makler stehen als treuhänderische Sachwalter der Interessen ihrer Mandanten auf deren Seite. Ein Makler hat die Aufgabe, entsprechend dem Bedarf und den Wünschen seiner Mandanten am Markt möglichst beste Lösungen zu finden. Im Gegensatz dazu sind Einfirmenvertreter ihren Auftraggebern verpflichtet und können nicht unabhängig beraten.

In Bezug auf Versicherungen sind die Aufgaben von nicht gebundenen Beratern und Vermittlern seit dem 22. Mai 2007 mit der „Verordnung über die  versicherungs- vermittlung“ gesetzlich neu geregelt. Damit werden bestimmte Vorgaben der EU erfüllt.

Im Kern geht es um eine Stärkung des Verbraucherschutzes und um mehr Transparenz. Unter anderem wird ab jetzt ein Sachkundenachweis gefordert, eine ausreichende Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden und die Pflicht zur Dokumentation. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, erfolgt der Eintrag ins Vermittlerregister bei der IHK.

Auch wenn wir uns im Prinzip aller Produkte am Markt bedienen könnten, gibt es drei Einschränkungen:

1.
Es gibt Gesellschaften, die ausschließlich mit ihrem eigenen Vertrieb arbeiten oder mit kleinen Maklerfirmen grundsätzlich nicht zusammenarbeiten.
   
2.
Wir wollen nicht für jede Gesellschaft vermittelnd tätig sein. Gründe dafür sind, dass sie schlicht und einfach zu teuer sind, ein schlechtes Rating bekommen oder einen unbefriedigenden Service haben.
   
 3.  Wenn eine Gesellschaft oder ein Konzern eine Unternehmens- oder Anlagepolitik verfolgt, die wir aus ethischen Gründen nicht unterstützen, ziehen wir verträgliche Alternativen vor, soweit es sie gibt.


Wie finanzieren sich unsere Dienstleistungen?
Oder: Was kostet unsere Beratung?



Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bezieht der Makler seinen Maklerlohn vom Produktgeber in Form von Provision bzw. Courtage. Dies ist in den Preisen und Tarifen jeweils eingerechnet. Eine Provisionsabgabe ist (bisher) ausdrücklich verboten! In vielen Fällen können wir allerdings besondere Konditionen zu Gunsten unserer Kunden aushandeln.

In letzter Zeit wird häufiger die Möglichkeit der Honorarberatung diskutiert. Dabei muss man sich grundsätzlich für ein Entweder-Oder entscheiden. Da wir auf Verbraucherseite bislang in Deutschland noch zu wenig Bereitschaft sehen, für eine kompetente Versicherungs- und Vermögensberatung auch ein angemessenes Honorar zu zahlen, gehen wir diesen Weg noch nicht.

- Sie können uns übrigens gerne Ihre Meinung dazu mitteilen.

Bisher liegt in die Welt der Banken und Versicherungen leider noch zu vieles im Dunklen oder im Nebel. Nach und nach kommt mehr Licht durch. Wir sind entschieden für mehr Transparenz.

 

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