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Selbstverständnis
als Makler
Was ist ein
Makler?
Als Makler für
Finanzen und Versicherungen sind wir nach § 93 HGB unseren Mandanten
verpflichtet. Das bedeutet, wir sind nicht an bestimmte Gesellschaften oder
fremde Aufträge gebunden. Makler sind Mittler zwischen dem Verbraucher bzw.
Kunden einerseits und dem Produktanbieter (Versicherer, Bank,
Fondsgesellschaft) andererseits.
Makler stehen
als treuhänderische Sachwalter der Interessen ihrer Mandanten auf deren Seite.
Ein Makler hat die Aufgabe, entsprechend dem Bedarf und den Wünschen seiner
Mandanten am Markt möglichst beste Lösungen zu finden. Im Gegensatz dazu sind
Einfirmenvertreter ihren Auftraggebern verpflichtet und können nicht unabhängig
beraten.
In Bezug auf
Versicherungen
sind die Aufgaben von nicht gebundenen Beratern und Vermittlern seit dem 22.
Mai 2007 mit der „Verordnung über die versicherungs- vermittlung“ gesetzlich neu
geregelt. Damit werden bestimmte Vorgaben der EU erfüllt.
Im Kern geht es um
eine Stärkung des Verbraucherschutzes und um mehr Transparenz. Unter anderem
wird ab jetzt ein Sachkundenachweis gefordert, eine ausreichende
Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden und die Pflicht zur
Dokumentation. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, erfolgt der Eintrag
ins Vermittlerregister bei der IHK.
Auch wenn wir
uns im Prinzip aller Produkte am Markt bedienen könnten, gibt es drei Einschränkungen:
1.
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Es gibt Gesellschaften, die ausschließlich mit ihrem eigenen
Vertrieb arbeiten oder mit kleinen Maklerfirmen grundsätzlich nicht
zusammenarbeiten. |
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2.
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Wir wollen nicht für jede Gesellschaft
vermittelnd tätig sein. Gründe dafür sind, dass sie schlicht und einfach zu teuer
sind, ein schlechtes Rating bekommen oder einen unbefriedigenden Service haben.
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| 3. |
Wenn eine Gesellschaft oder ein Konzern eine Unternehmens- oder Anlagepolitik verfolgt, die
wir aus ethischen Gründen nicht unterstützen, ziehen wir verträgliche Alternativen vor, soweit es sie gibt. |
Wie
finanzieren sich unsere Dienstleistungen?
Oder: Was kostet unsere Beratung?
Gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen bezieht der Makler seinen Maklerlohn vom Produktgeber
in Form von Provision bzw. Courtage. Dies ist in den Preisen und Tarifen
jeweils eingerechnet. Eine Provisionsabgabe ist (bisher) ausdrücklich verboten!
In vielen Fällen können wir allerdings besondere Konditionen zu Gunsten unserer
Kunden aushandeln.
In letzter Zeit
wird häufiger die Möglichkeit der Honorarberatung diskutiert. Dabei muss man
sich grundsätzlich für ein Entweder-Oder entscheiden. Da wir auf Verbraucherseite
bislang in Deutschland noch zu wenig Bereitschaft sehen, für eine kompetente
Versicherungs- und Vermögensberatung auch ein angemessenes Honorar zu zahlen,
gehen wir diesen Weg noch nicht.
- Sie können uns übrigens gerne Ihre Meinung
dazu mitteilen.
Bisher liegt in
die Welt der Banken und Versicherungen leider noch zu vieles im Dunklen oder im
Nebel. Nach und nach kommt mehr Licht durch. Wir sind entschieden für mehr Transparenz.
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