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Populismus statt Fachkunde.
Verbraucherschutz muss man richtig machen
Votum unseres Netzwerks ökofinanz-21 zur Gesetzesinitiative der SPD im Bundestag
Die SPD-Fraktion im Bundestag hat eine Gesetzesinitiative
eingebracht, mit der die Honorarregelung für Finanzberater als Standard
durchgesetzt werden soll. Begründet wird dies hauptsächlich damit, dass
nur so eine verbrauchergerechte Beratung gewährleistet werden könne.
In dem 12-Punkte-Papier werden Eckpunkte für die Etablierung des
Berufsbildes “Honorarberater” formuliert. Abgesehen von einigen
gravierenden fachlichen Schwächen des Gesetzentwurfs, auf die wir in der ausfphrlichen Stellungnahme eingehen, legen wir als Verband unabhängiger
Berater/innen Einspruch ein.
Die Regierungsmehrheit hat am 23.01.2012 die weitere Beratung dem
Finanzausschuss zugewiesen. Zuvor schon hatte das
Verbraucherschutzministerium (BMELV) einen 10-Punkte-Plan für einen
besseren Anlegerschutz in die Debatte gebracht. Ökofinanz-21 hat in
einem ausführlichen Votum zu den Fragen einer fairen Lösung für
Anleger/innen und Berater/innen Position bezogen. Am Schluss heißt es darin:
“Wir von ökofinanz-21 wollen den Weg zu einer geregelten und fairen Finanzberatung konstruktiv begleiten und mitgestalten.
- Wir können uns vorstellen, dass es für eine mehrjährige
Übergangszeit Hybridlösungen für Beraterinnen und Berater gibt. Das
bedeutet: Dem Kunden bzw. Auftraggeber werden vor Beginn einer Beratung
beide Wege (Courtage oder Honorar) mit allen Folgen (Haftung!)
vorgestellt. Dazu gehört ein Kostenvoranschlag, ähnlich wie wir es von
Handwerkerleistungen oder beim Zahnarzt kennen.
- Kommt es nach der Honorarberatung zu einer Produktvermittlung, die
Provision beinhaltet, so kann/muss diese verrechnet werden. Diese
“Hybridlösung” ist solange erforderlich, als es keine reinen
Netto-Produkte am Markt gibt. Die Offenlegung aller Kosten ist
logischerweise unabdingbar.
- Jede Beraterin / Jeder Berater hat die Freiheit, den Preis für
ihre/seine Dienstleistungen selbst festzulegen. Sie/Er wird
verpflichtet, diesen “Preisaushang” zu veröffentlichen und den
Interessenten zusammen mit der Erstinformation bzw. den AGB
auszuhändigen.
- Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen
haben die Aufgabe, eine sozialverträgliche Lösung zu erarbeiten, die
allen Menschen den Zugang zu einer qualifizierten Finanz- und
Vorsorgeberatung ermöglicht. Diese Subventionierung muss im Gegenzug
sicherstellen, dass die zugelassenen Finanzberaterinnen und -beratern
ein auskömmliches Honorar erhalten.”
Unser vollständiges Votum finden Sie hier.
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